Gesellschaftsformen für Gründer und Unternehmen

Start-ups, Gründer und Unternehmen können aus zahlreichen Gesellschaftsformen wählen. Zwar überwiegt in der Praxis ganz klar das Einzelunternehmen, aber auch Personen- und Kapitalgesellschaften bieten vielfältige Rechts- bzw. Gesellschaftsformen an.

Doch welche Faktoren sind wichtig, um unter den Gesellschaftsformen die passende Rechtsform für Ihre Gründung auszuwählen? Wir stellen Ihnen wichtige Kriterien für die Wahl der Rechtsform vor. So behalten Sie den Überblick bei den Gesellschaftsformen.

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Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die am häufigsten genutzten Gesellschaftsformen in Deutschland sind das Einzelunternehmen und die freiberufliche Tätigkeit.
  • Bei der Auswahl der Gesellschaftsform sollten sie neun Kriterien berücksichtigen.
  • Dazu zählen u.a. die Gründungskosten und -dauer, die persönliche Haftung und die Anzahl der Gründer.
  • Um herauszufinden, welche Gesellschaftsform am besten für Sie geeignet ist, können Sie einen einfachen Rechtsform-Test durchführen.

  | Beliebte Gesellschaftsformen für die Gründung

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig Daten dazu, welche Gesellschaftsformen für die Unternehmensgründung genutzt werden. Bei der Analyse wird dabei ersichtlich, dass mehr als acht von 10 Gründungen entweder als Einzelunternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit erfolgt. Wir haben die wichtigsten Unternehmensformen nachfolgend kurz zusammengefasst:

  • Einzelunternehmen sind deutlicher Spitzenreiter bei den Gesellschaftsformen, zumindest was die Zahl der Neugründungen betrifft. 
  • Die GmbH liegt als Gesellschaftsform deutlich vor der GbR: Das Thema Haftung scheint damit den Gründern wichtig zu sein. 
  • Die UG wiederum wird bei den Gesellschaftsformen häufiger genutzt als die Limited.
  • Relativ häufig wird aus dem Strauß der Gesellschaftsformen auch die GmbH & Co. KG gewählt – direkt nach der UG.
  • Die Gesellschaftsformen KG oder OHG werden hingegen für die Gründung sehr selten gewählt.

  | Neun Auswahlkriterien

Anhand der Daten des Statistischen Bundesamtes wird ersichtlich, dass es bei aller Vielfalt der Gesellschaftsformen klare Favoriten gibt. Die Entscheidung, welche Rechtsform es für den Start in die Selbstständigkeit sein soll, sollte jeder Gründer individuell anhand verschiedener Faktoren treffen. Hierzu haben wir neun Faktoren herausgearbeitet, die bei der Bewertung der Gesellschaftsformen hilfreich sind. Diese Faktoren sind:

  1. Anzahl der Gründer: allein oder im Team?
  2. Haftung: volles Risiko oder begrenzt?
  3. Gründungskapital: Mindestkapital ja oder nein?
  4. Firmierung: Wie will ich mein Unternehmen nennen?
  5. Gründungskosten und -dauer
  6. Buchführung und Steuern
  7. Publizitätsvorschriften: Muss ich Zahlen offenlegen?
  8. Investorensuche und Finanzierung
  9. Gemeinnütziges Geschäftsmodell möglich?

Die nachfolgende Grafik stellt diese Kriterien nochmals anschaulich dar, bevor wir im Anschluss die einzelnen Kriterien für die unterschiedlichen Gesellschaftsformen erläutern.

Gesellschaftsformen
Vielfalt der Gesellschaftsformen: neun Kriterien zur Beurteilung

1. Anzahl der Gründer: allein oder im Team?

Meist wird alleine gegründet. Landläufig wird diese Gesellschaftsform dann als Kleingewerbe bezeichnet. Die Anmeldung ist für ein Kleingewerbe sehr unkompliziert und in der Buchhaltung gelten für den Gründer einfache Regeln. Doch Kleingewerbetreibende haften anders als bei anderen Gesellschaftsformen persönlich. Um dies zu vermeiden, können Einzelgründer bspw. eine GmbH (die sogenannte 1-Mann-GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (UG) gründen und so die Haftung bei diesen Gesellschaftsformen auf das Firmenvermögen begrenzen. Zudem können Sologründer auch die Gesellschaftsform eingetragener Kaufmann oder Kauffrau, kurz e.K., wählen.

Wenn Sie hingegen im Team gründen wollen, besteht eine große Auswahl an Gesellschaftsformen:

  •     Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG oder
  •     Kapitalgesellschaften wie GmbH, Limited, UG oder gar die AG.

Darauf folgte die Frage nach der Haftungsbegrenzung. 

2. Haftung: volles Risiko oder begrenzt?

Vielen Gründern geht zunächst ein Gedanke durch den Kopf: bloß keine private Haftung. Doch das Haftungsthema muss etwas differenzierter betrachtet werden. So sollten Sie zunächst Ihr Haftungsrisiko identifizieren. Oft ist das Risiko gar nicht so groß, wie Sie im ersten Moment annehmen. Zudem ist auch bei Gesellschaftsformen, die eine beschränkte Haftung vorsehen, nicht alles in puncto Haftung abgehandelt. Für den Firmenkredit haften Sie als Gründer bspw. in der Regel persönlich gegenüber der Bank. Es ist wichtig zu prüfen, welche Versicherungen Sie für das Unternehmen abzuschließen können und sollten, damit diese die Haftung in Schadensfällen übernehmen.

Neben den Gesellschaftsformen, die für alle Gesellschafter die Haftung auf das Firmenvermögen begrenzen, sieht die Kommanditgesellschaft für eine Gruppe der Gesellschafter (Komplementäre) die persönliche Haftung vor. Für eine zweite Gruppe der Gesellschafter bei der KG - als Kommanditisten bezeichnet - ist die Haftung auf deren Einlage begrenzt. Allerdings bestehen bei dieser Gesellschaftsform jedoch auch unterschiedliche Mitspracherechte zwischen den Komplementären und Kommanditisten. Wenn zudem auch die Haftung des Komplementärs begrenzt werden soll, kann man an dessen Stelle die GmbH nutzen und man erhält die GmbH & Co. KG. Die UG & Co.KG ist eine Alternative zur GmbH & Co. KG, bei der eine UG (haftungsbeschränkt) die Rolle der GmbH übernimmt.

3. Gründungskapital: Mindestkapital ja oder nein?

Für die Gründung von Gesellschaftsformen, die eine private Haftung vorsehen, ist kein Mindeststartkapital erforderlich. Dies heißt allerdings nicht, dass man mit null Euro ein Unternehmen gründet. Gründer sollten an dieser Stelle ihr Erspartes (quasi das Eigenkapital) als ihr Startkapital ansehen. In der Praxis reicht dies dann eigentlich oft auch schon aus, um eine GmbH zu gründen. Der Unterschied besteht dann in den Formalien, die mit den verschiedenen Gesellschaftsformen im Zuge der Gründung verbunden sind (siehe Punkt 5).

Die GmbH, die als Gesellschaftsform die Haftung auf das Firmenvermögen begrenzt, erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, das durch die Gesellschafter aufzubringen ist. Dabei ist zur Gründung mindestens die Hälfte - also 12.500 Euro - einzuzahlen. Bringt ein Gesellschafter sein Stammkapital nicht vollständig ein, haftet er für die Differenz mit seinem Privatvermögen, bis er die vollständige Einlage getätigt hat.

Alternativ zu den Barmitteln für die Stammeinlage einer GmbH Gründung kann auch eine Sachgründung bei der GmbH und anderen Gesellschaftsformen erwogen werden. Allerdings sind im Zusammenhang mit der Sachgründung entsprechende Gutachten zur Werthaltigkeit der Vermögenswerte erforderlich.

Neben der GmbH bieten sich die Gesellschaftsformen der Unternehmergesellschaft (UG) oder der Limited an. Bei diesen Gesellschaftsformen beträgt das Mindestkapital 1 Euro bzw. 1 Pfund. Dies sind in der Realität aber nur symbolische Größen. Schließlich läuft eine frisch gegründete UG (auch Mini-GmbH genannt), die lediglich ein Stammkapital von einem Euro aufweist, schnell Gefahr, insolvent zu sein oder es muss weiteres Kapital durch eine Kapitalerhöhung aufgebracht werden.

Tipp

Achtung Irrtum: Der Begriff Kleinunternehmer hat nichts mit dem Thema Gesellschaftsformen zu tun.

Mehr zum Kleinunternehmer

4. Firmierung: Wie will ich mein Unternehmen nennen?

Die verschiedenen Gesellschaftsformen haben unterschiedliche Implikationen für den Namen, mit dem Sie im Geschäftsverkehr auftreten können. Möchten Sie Ihr Unternehmen unbedingt mit einem Wunschnamen versehen, stehen Ihnen eine Kapitalgesellschaft (bspw. GmbH oder UG) oder eine OHG oder KG offen - kurz eine der Gesellschaftsformen, die zur Gründung im Handelsregister eingetragen werden. Dazu gehört auch der eingetragene Kaufmann. Wir haben Ihnen auf einer weiteren Seite viele weitere Informationen zum Firmennamen zusammengestellt.

Wenn Sie hingegen als Kleingewerbetreibender starten oder sich bei einer Teamgründung aus den Gesellschaftsformen für die GbR entschieden haben, besteht nicht so viel Wahlfreiheit im Hinblick auf Ihren Unternehmensnamen. Es müssen bei diesen Gesellschaftsformen in der Regel Vor- und Familienname in der Bezeichnung angegeben werden. Man spricht dabei von der Geschäftsbezeichnung.

5. Gründungkosten und -dauer

Analog zur Vielfalt der Gesellschaftsformen bestehen auch große Unterschiede beim Gründungsprozess und damit bei den Kosten und der Dauer einer Gründung.

  • Gesellschaftsformen mit einem einfachen Gründungsprozess: Die Anmeldung beim Gewerbeamt haben Sie für Ihr Einzelunternehmen oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sicherlich maximal an einem Vormittag erledigt. Sie können die Gewerbeanmeldung häufig auch online durchführen. Danach erfolgt noch die Anmeldung beim Finanzamt und Sie erhalten den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Die weiteren Gesellschaftsformen wie GmbH, OHG, UG oder auch KG sind in puncto Anmeldung wesentlich umfangreicher. Das BMWi hat in einer Studie rund 15 Werktage für die Anmeldung einer GmbH oder UG kalkuliert. Zusätzlich zur Gewerbeanmeldung ziehen der Gang zum Notar und anschließende Eintragung ins Handelsregister den Prozess in die Länge. Auch das Geschäftskonto muss eröffnet und das Stammkapital auf das Konto eingezahlt werden. So kann schnell ein Betrag von 1.000 Euro an Gründungskosten entstehen. Weitere Kosten können sich durch den Gesellschaftsvertrag ergeben, verbunden mit der Satzung und Geschäftsführerverträgen.

Für die Gesellschaftsformen der GmbH oder UG kann ein Musterprotokoll zur Gründung genutzt werden, um Kosten zu reduzieren. Das Musterprotokoll darf allerdings nicht verändert oder angepasst werden. Es sieht zudem auch nur zu drei Gesellschafter vor, wobei nur ein Geschäftsführer bei der Nutzung des Musterprotokolls bestellt werden kann.

In Summe sollten Gründer jedoch nicht an den Formalien oder den Kosten für die Gründung scheitern und diese auch nicht zum Hauptfaktor bei der Analyse der verschiedenen Gesellschaftsformen machen. Damit der Gründungsprozess für Sie überschaubar bleibt, haben wir Ihnen die wesentlichen Informationen für wichtige Gesellschaftsformen zusammengestellt:

Abhängig von der Rechtsform, sind unterschiedliche Buchführungspflichten zu beachten. 

6. Buchführung und Steuern

Gesellschaftsformen, die nicht in das Handelsregister eingetragen werden müssen – also beispielsweise Kleingewerbetreibende oder die GbR – können in der Buchhaltung eine vereinfachte Regelung nutzen. Diese Gesellschaftsformen verwenden für die Buchhaltung die Einnahme-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR). Bei Gesellschaftsformen, die im Handelsregister eingetragen werden, ist die Buchhaltung nach den Vorgaben der wesentlich umfangreicheren doppelten Buchführung vorzunehmen.

Im Hinblick auf die Gewerbesteuer haben Kleingewerbetreibende und Personengesellschaften einen Freibetrag. Dieser beträgt 24.500 Euro pro Jahr. Bei Kapitalgesellschaften steht kein Freibetrag zur Verfügung.

Als Vorteil für die Personengesellschaften wird häufig angeführt, dass Verluste in der Anfangszeit nach der Gründung nicht in der Gesellschaft verbleiben. Stattdessen können sie bei diesen Gesellschaftsformen mit anderen Einkünften verrechnet werden (sofern die Gründer andere Einkünfte haben). Bei Kapitalgesellschaften wird hingegen ein Verlustvortrag gebildet, der später gegen Gewinne verrechnet werden kann, falls sich die erhofften Gewinne dann einstellen.

Zur steuerlich optimalen Ausgestaltung bei den Gesellschaftsformen empfiehlt sich das Gespräch mit einem Steuerberater.

7. Publizitätsvorschriften für die Gesellschaftsformen

Für einige Gesellschaftsformen gelten auch nach der Gründung Veröffentlichungspflichten. Hierzu zählen insbesondere Kapitalgesellschaften (ebenso wie bspw. eine GmbH & Co KG), die jährlich den Jahresabschluss in das Unternehmensregister einstellen müssen. Zudem sind auch weitere Meldungen wie Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen sowie mögliche Gesellschafterwechsel öffentlich zu machen. Für Sie als Gründer bedeutet dies, dass Sie mit diesen Gesellschaftsformen ein ganzes Stück transparenter als mögliche Wettbewerber sind.

8. Investorensuche und Finanzierung

Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmt Gesellschaftsform ist auch davon abhängig, ob ein Investor einsteigen soll. Für Start-ups auf Investorensuche bleibt damit eigentlich nur die Gründung einer Kapitalgesellschaft, da die Haftungsbegrenzung für Investoren ein zentrales Element ist.

Alternativ könnte man aus der Vielfalt der Gesellschaftsformen auch die Kommanditgesellschaft (KG) nutzen. Bei der KG haben die Investoren als Kommanditisten dann aber keine Mitspracherechte. Dementsprechend sind die GmbH oder auch die UG die besseren Gesellschaftsformen für Investoren, die häufig auch eine Sperrminorität erwerben wollen.

9. Gemeinnütziges Geschäftsmodell möglich?

Im Bereich Social Entrepreneurship haben in der Vergangenheit gemeinnützige Gesellschaftsformen an Bedeutung für Gründer und Start-ups gewonnen. Wer folglich das Attribut gemeinnützig im Firmennamen tragen möchte, gründet eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder alternativ eine gemeinnützige UG.

  | Unser Fazit

Bei der Analyse der verschiedenen Gesellschaftsformen und der Entscheidung, welche Rechtsform es für die Selbstständigkeit und das Unternehmen sein soll, gibt es eine Menge Faktoren, die von Belang sind. Wir haben die einzelnen Faktoren kurz erläutert. Für zusätzliche Details zu den Gesellschaftsformen stehen Ihnen dann aber Steuerberater und Anwälte zur Verfügung. Prüfen Sie bei den Gesellschaftsformen stets, welche Kriterien für Sie persönlich und Ihre Gründungssituation relevant sind. Wenn Sie sich noch unsicher bei den Gesellschaftsformen sind, nutzen Sie diesen Rechtsform-Test.

Zum Rechtsform-Test
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.